Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alle Leistungen werden vertraglich vereinbart. Änderungen der vereinbarten Leistungen sind nur einvernehmlich möglich und sind zu ihrer Gültigkeit schriftlich aufzunehmen.

Handelt es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen Werkvertrag, so erfolgt die Abnahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber innerhalb von 72 Stunden nach Zugang des Werkes. Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt dazu äußert und die Auftragnehmerin ihn bei Beginn dieser Frist auf die Folgen seiner Nichtäußerung hingewiesen hat. Eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Unwesentlich ist ein Mangel insbesondere dann, wenn er sich nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Etwaige Mängel sind binnen der genannten Frist schriftlich zu bezeichnen.

Die Rechnung wird nach Abnahme des Werkes oder, sofern vereinbart, nach Abnahme von Teilbereichen gestellt.

Das vereinbarte Honorar wird mit Rechnungsstellung sofort fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Verzug tritt 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie ausdrücklich von dieser Schweigepflicht entbindet.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Auftrages auf Anforderung an den Auftraggeber zurückzugeben. Nach Beendigung des Auftrags sind sie zu vernichten oder, sofern der Auftraggeber dazu auffordert, zurückzugeben.

Vom Auftraggeber mitgeteilte Mängel an von der Auftragnehmerin hergestellten Produkten wird diese umgehend beseitigen, sofern eine vertragswidrige, nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Verwendungseignung vorliegt und die Beseitigung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Es steht ihr frei, eine Nachbesserung vorzunehmen oder ein mangelfreies neues Produkt zu erstellen. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie endgültig verweigert, so kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder das Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Das Rückgängigmachen des Vertrages kann der Auftraggeber jedoch nur dann verlangen, wenn die bis dahin erbrachte Leistung für ihn ohne Interesse ist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Die Auftragnehmerin übernimmt die Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Mit der Abnahme von Leistungen durch den Auftraggeber, insbesondere mit der Freigabe von Texten, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit der Leistungen.

Coaching-Termine werden jeweils zum Ende des Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde kann vereinbarte Termine mit einem Vorlauf von 48 Stunden absagen oder verschieben, wobei auf diese Frist nur Werktage (keine Samstage, Sonntage, Feiertage) angerechnet werden. Die Absage muss schriftlich oder persönlich erfolgen, eine Ansage auf Mailbox reicht hierfür nicht aus. Erfolgt die Absage später, wird der Termin in vollem Umfang zum vereinbarten Honorar zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.